Elternvertreter im Schuljahr 2023/2024

1a: Herr Erdin und Frau Frau Schwob
1b: Frau Evcin und Frau Türker
1c: Frau Buxmann und Herr Balta
1d: Frau Wendlik und Frau Sahin
1e: Frau Lukas und Frau Ardic-Erol

2a: Frau Ribeiro Da Costa und Frau Eberhardt
2b: Herr Nachtigall und Herr Donner
2c: Frau Koutny und Frau Hauf
2d: Herr Märtens und Herr Seifert

3a: Herr Falcao Martins und Herr Nteli
3b: Frau Slupianek und Frau Wachter
3c: Frau Micolani und Frau Sorg
3d: Frau Cristino Do Paco Lopes und Frau Panic

4a: Frau Dogan und Frau Kalender
4b: Frau Wagner und Frau Bohush
4c: Frau Kleiber und Herr Kohrs

Elternbeiratsvorsitzende: Frau Slupianek
Email: ebr.gs.stammheim@gmx.de

Stellvertretende Elternbeiratsvorsitzende: Frau Kleiber

Der Elternbeirat der Grundschule Stammheim

Die Mitarbeit der Eltern ist in § 55 des Schulgesetzes verankert und besagt:  ,,Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken.“ Die Einrichtung eines Elternbeirats ist in § 57 des Schulgesetzes geregelt: „Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule.“ Seine Mitglieder stellen somit das Bindeglied zwischen Elternhaus und Schule dar. Dadurch soll auch das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften vertieft werden und ein ständiger Kontakt und Austausch zwischen Eltern, Schüler, Lehrkräften und der Schulleitung möglich sein. Ebenso soll der Elternbeirat die Eltern in schulischen Angelegenheiten informieren, beraten und die Elterninteressen vertreten.

Der Elternbeirat besteht aus den gewählten wahlberechtigten Elternvertretern und deren Stellvertreter der einzelnen Klasse. Das Wirken und Mitarbeiten des Elternbeirats ist ehrenamtlich. Die Elternverterer, der Elternbeiratsvorsitzende und sein Vertreter werden jedes Schuljahr neu gewählt.  Die Elternbeiratssitzung findet zwei Mal in einem Schuljahr statt, wozu der Vorsitzende einlädt.