Schul- und Hausordnung

Eine sinnvolle Arbeit und ein möglichst konfliktfreies Zusammenleben an der Grundschule Stammheim und der Park-Realschule sind nur dann möglich, wenn wir alle,

Schüler/innen, Lehrkräfte, Schulleitung, Eltern und alle an der Schule Tätigen, aufeinander Rücksicht nehmen, uns gegenseitig unterstützen und nicht gefährden.

Besondere Regelungen:

§1

Vor Unterrichtsbeginn (bis 7.45 Uhr, bei späterem Unterrichtsbeginn bis zu Beginn der Stunde) halten sich die Schüler/innen auf dem Schulhof auf. Eltern      und schulfremde Personen dürfen sich nicht auf dem Schulgelände aufhalten.

§2

Bei Krankheit sind die Schüler/innen vor Unterrichtsbeginn telefonisch zu entschuldigen.
Spätestens am dritten Tag muss die schriftliche Entschuldigung vorliegen.
PRS: Schulbesuchsordnung beachten.

§3

Die Schüler/innen erscheinen pünktlich zum Unterricht. Zu Unterrichtsbeginn begeben sie sich vor das Klassenzimmer und warten dort leise auf die Lehrkraft. Sind sie zu Beginn der Unterrichtsstunde bereits im Klassenzimmer sitzen sie auf ihren Plätzen und legen ihr Unterrichtsmaterial bereit. Kommt eine Lehrkraft nicht zum Unterricht, übernimmt in der Regel der/die Klassensprecher/in die Aufsicht. Nach spätestens 10 Minuten unterrichtet ein/e Schüler/in die Schulleitung.

§4

In den großen Pausen und nach Unterrichtsende gehen alle Schüler/innen auf den Hof. Pausenaufsicht haben die im Aufsichtsplan bzw. Vertretungsplan genannten Lehrkräfte.

§5

Jede/r Schüler/in ist für Ordnung und Sauberkeit ihres/seines Arbeitsplatzes, jede Klasse für die Ordnung in ihrem Klassenzimmer verantwortlich, der eingeteilte Ordnungsdienst muss dafür sorgen.
PRS: Wer wiederholt seinen Platz in einem unsauberen Zustand verlässt, kann zu zusätzlichen Putzdiensten verpflichtet werden, ebenfalls eine Klasse, die wiederholt ihr Zimmer in einem schlampigen Zustand verlässt. Im letztgenannten Fall ist die Schulleitung zu benachrichtigen.

Bei Beschädigung von Einrichtungsgegenständen muss die Reparatur bzw. Reinigungbezahlt werden. Dazu zählen auch das Beschädigen der                            Gartenanlagen und des Insektenhotels.Wer das Schulgelände verschmutzt, kann zu Aufräumungsarbeiten verpflichtet werden.

§6

Nach Unterrichtsschluss ist in den Unterrichtsräumen, je nach Putzplan, aufzustuhlen und zu fegen. Es werden die Fenster geschlossen, das Licht ausgeschaltet, die Tafel gewischt und das Klassenzimmer abgeschlossen.

§7

Mit dem Läuten nach der großen Pause dürfen die Schüler/innen den Fußweg zur Sporthalle antreten. Mit dem Fahrrad, Roller o.ä. dürfen sie nur bei Randstunden hinfahren. Ohne Fachlehrer/innen dürfen die Schüler/innen nicht in die Sporthalle. Die Lehrkraft verlässt als Letzte die Sporthalle.
GS: Auf dem Weg zur Sporthalle bzw. auf dem Rückweg müssen die Kinder den Roller bzw. das Fahrrad schieben.
Schüler/innen der Klasse 1 und 2 müssen den Weg zur Sporthalle mit der Lehrkraft antreten.

§8

Wegen der hohen Unfallgefahr ist verboten:

  1. Rennen in den Gebäudenund Rutschen auf dem Treppengeländer
  2. Werfen von Gegenständen, sowie Hart- und Lederbällen, als auch Schneebällen
  3. Rad-, Skateboard-, Rollerfahren oder Ähnliches auf dem Schulgelände
  4. Öffnen der Flurfenster durch Schüler/innen
  5. Hinauslehnen aus dem Fenster
  6. Parken von Fahrzeugen auf dem Schulhof ist nur in Ausnahmefällenerlaubt
  7. Verlassen des Schulhofes während der Unterrichtszeit und in den Pausen am Vormittag
  8. Übersteigen von Zäunen und Geländer
  9. Anwenden von Gewalt, z.B. kämpfen und schlagen; dazu gehört auch das Verwenden
    von beleidigenden Ausdrücken und Schimpfwörtern
  10. Das Besteigen der Fußballtorwand auf dem Pausenhof

§9

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft tragen angemessene Kleidung. Dazu gehört unter anderem, dass Kapuzen, Mützen und Ähnliches im Unterricht nicht getragen werden. Ausgenommen hiervon sind Kopftücher, die aus religiösen Gründen getragen werden. Auch bei sommerlichen Temperaturen ist auf zu freizügige Kleidung zu verzichten (z.B. zu kurze Röcke/Hosen, zu tiefe Ausschnitte, bauchfreie Tops).

Jogginghosen dürfen nur im Sportunterricht getragen werden. Die getragene Kleidung darf keine beleidigenden, verletzenden, sexistischen und provozierenden Aufschriften und Symbole enthalten. Rassistische Symbole und/oder Aufschriften sind ebenfalls verboten.

§10

Sämtliche elektronische Geräte (Handy, Smartphone (inkl. Kopfhörer), Spielekonsolen, Smartwatches) müssen während der gesamten Schulzeit (Unterricht und Pausen) und auf dem ganzen Schulgelände ausgeschaltet sein. Die Geräte müssen in der Schultasche aufbewahrt werden.

Falls ein/e Schüler/in sich nicht an diese Regelung hält, wird das elektrische Gerät vom Lehrer eingezogen und im Rektorat hinterlegt. Es kann frühestens nach Unterrichtsende zurückgegeben werden.

Wird ein elektronisches Gerät eingezogen, werden die Erziehungsberechtigten darüber in Kenntnis gesetzt.

§11

PRS-Schüler/innen, die Nachmittagsunterricht haben, dürfen in der Mittagspause in der Schule bleiben und sich auf dem Schulhofaufhalten. Eine Aufsicht durch das Lehrpersonal ist nicht gewährleistet.

§12

Fachräume werden erst bei Anwesenheit der Lehrkraft betreten. Die Jacken sind vor den Fachräumen aufzuhängen. Geräte, Maschinen und Instrumente werden nur mit Zustimmung der Lehrkraft benutzt. Auch darf an Gashähnen und Steckdosen nur auf Anweisung der Lehrkraft hantiert werden, damit niemand gefährdet wird und kein Sachschaden entsteht. Auf Ordnung und Sauberkeit des Arbeitsplatzes ist zu achten.

§13

Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten. Außerdem verboten sind das Mitführen von offenen Getränkedosen und der Konsum von Energydrinks, Alkohol, Shishas, Zigaretten und Stoffen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Kaugummikauen ist auf dem Schulgelände und in den -räumen nicht gestattet.

Untersagt ist das Mitbringen von Waffen, gefährlichen und gesundheitsschädlichen Gegenständen (z.B. Laserpointer).
Der Ausschank von alkoholischen Getränken bei Schulveranstaltungen ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Schulleitung gestattet.

§14

Das Infobrett der Schule enthält wichtige Hinweise und Vertretungspläne. Es muss daher täglich
eingesehen werden.

§15

Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung haben Auswirkungen auf die Verhaltensnote.

§16

Den Anweisungen der Lehrer/innen beider Schularten ist Folge zu leisten.